Zum Inhalt springen
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Pflegetech GmbH, Georg-Kandenwein-Straße 65, 73235 Weilheim an der Teck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 794491 (nachfolgend „Pflegetech" oder „Anbieter") und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, Cloud-Dienste und damit verbundene Leistungen.

(2) Das Angebot von Pflegetech richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Pflegeeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste sowie sonstige Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, einschließlich Einzelunternehmen (nachfolgend „Kunde"). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Pflegetech ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Pflegetech in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (z. B. Angebote, Leistungsbeschreibungen, Service-Vereinbarungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Pflegetech erbringt für den Kunden insbesondere folgende Leistungen, deren konkreter Umfang sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung ergibt:

  • Cloud-Hosting: Bereitstellung und Betrieb von Cloud-Servern in deutschen und EU-Rechenzentren zum Betrieb von Software des Kunden – insbesondere Pflegesoftware (z. B. MediFox DAN, euregon .snap, Connext Vivendi, Myneva, Fibunet), aber auch sonstiger Fach- und Unternehmenssoftware (z. B. Agenda, Buchhaltungs- und Abrechnungssoftware) – einschließlich Datensicherung mit einer Vorhaltezeit von sieben (7) Tagen;
  • Geräteverwaltung (Mobile Device Management, MDM): Einrichtung, Absicherung, Verwaltung und Aktualisierung von Endgeräten des Kunden;
  • Cloud-Telefonie (VoIP): Einrichtung, Konfiguration und Betreuung cloudbasierter Telefonanlagen (z. B. Starface); der Telefonie-Vertrag kann dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Telefonie-Anbieter zustande kommen (Absatz 5);
  • Logensa (SaaS): Bereitstellung der Software Logensa als Software-as-a-Service;
  • E-Mail-Archivierung: Einrichtung und Betrieb einer revisionssicheren, GoBD-konformen E-Mail-Archivierung;
  • IT-Gesamtbetreuung: laufende Betreuung der IT-Infrastruktur des Kunden, Support und Fernwartung;
  • Beratung und Prozessoptimierung: Analyse und Optimierung digitaler Arbeitsabläufe;
  • Vermittlung und Beschaffung von Hardware (PCs, Drucker, Mobilgeräte etc.).

(2) Die Bereitstellung von Software Dritter ist nicht Gegenstand der Leistungen von Pflegetech, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern auf den bereitgestellten Systemen und Endgeräten eingesetzte Software (z. B. Pflegesoftware wie MediFox DAN, Vivendi oder .snap, Office-Anwendungen, Fach- und Abrechnungssoftware sowie sonstige Programme) über die erforderlichen Lizenzen und Nutzungsrechte verfügt und die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller einhält. Pflegetech prüft die Lizenzierung der vom Kunden eingesetzten Software nicht. Bei Verstößen gilt die Freistellungsregelung in § 5 Abs. 5 entsprechend.

(3) Pflegetech ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Subunternehmer (insbesondere Rechenzentrumsbetreiber) zu bedienen. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, gelten die Regelungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags zur Auftragsverarbeitung (§ 12).

(4) Pflegetech ist berechtigt, Leistungen weiterzuentwickeln und an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

(5) Einzelne Leistungen können auf Grundlage eines direkten Vertrags zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter erbracht werden (insbesondere die Cloud-Telefonanlage Starface: Vertragsschluss und Zahlung erfolgen hier unmittelbar zwischen dem Kunden und der Starface GmbH). In diesem Fall vermittelt Pflegetech den Vertrag lediglich und erbringt ausschließlich die im Angebot ausgewiesenen eigenen Leistungen (z. B. Einrichtung, Konfiguration und Betreuung). Für die Leistungen des Drittanbieters gelten allein dessen Vertragsbedingungen; Pflegetech übernimmt für die Leistungen des Drittanbieters keine Gewährleistung und keine Haftung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von Pflegetech sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Darstellungen auf der Webseite stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Pflegetech annimmt – in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Kundenportal), durch elektronische Signatur oder durch Unterzeichnung des Angebots –, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch Pflegetech. Einer Unterzeichnung oder Gegenzeichnung durch Pflegetech bedarf es nicht.

(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

§ 4 Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Wartung

(1) Pflegetech stellt die vereinbarten Cloud-Leistungen in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Vertragsschluss technisch bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Installation der Pflege- bzw. Fachsoftware erfolgt in Abstimmung mit dem Support des jeweiligen Software-Herstellers; Pflegetech unterstützt diesen Prozess, schuldet jedoch keine Leistungen, die nach den Vorgaben des Herstellers ausschließlich diesem vorbehalten sind.

(2) Pflegetech bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Cloud-Dienste. Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau (Service-Level) ist nur geschuldet, soweit es im Angebot oder einer Service-Vereinbarung ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind in jedem Fall Zeiten angekündigter Wartungsfenster, Ausfälle aufgrund höherer Gewalt sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Pflegetech liegen (z. B. Störung der Internetverbindung des Kunden, Fehler der gehosteten Software des jeweiligen Herstellers).

(3) Pflegetech ist berechtigt, zur Durchführung von Wartungsarbeiten die Verfügbarkeit der Dienste vorübergehend einzuschränken. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt.

(4) Supportzeiten, Reaktionszeiten und Supportkanäle ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Leistungen bereit, insbesondere eine ausreichende Internetverbindung und geeignete Endgeräte, soweit diese nicht Vertragsgegenstand sind.

(2) Der Kunde hat ihm überlassene Zugangsdaten geheim zu halten, sicher aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Er hat Pflegetech unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Zugangsdaten bestehen.

(3) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der Erklärungen für den Kunden abgeben und entgegennehmen kann.

(4) Für sämtliche Inhalte, Daten, Software und Handlungen, die der Kunde oder seine Nutzer auf den bereitgestellten Systemen speichern, installieren oder vornehmen, ist allein der Kunde verantwortlich. Pflegetech stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit; der Kunde und seine Nutzer können darauf eigenverantwortlich Software installieren und das Internet frei nutzen. Pflegetech ist weder verpflichtet noch berechtigt, die Inhalte, die installierte Software oder die Aktivitäten des Kunden und seiner Nutzer zu überwachen, zu prüfen oder aufzuzeichnen; eine allgemeine Überwachungs- oder Nachforschungspflicht besteht nicht.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Untersagt sind insbesondere: die Speicherung, Verarbeitung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte (z. B. gewaltverherrlichende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte sowie Inhalte, die Rechte Dritter verletzen), der Einsatz nicht ordnungsgemäß lizenzierter oder gegen geltendes Recht – insbesondere Datenschutzrecht – verstoßender Software sowie rechtswidrige Handlungen jeder Art über die bereitgestellten Systeme. Der Kunde stellt durch geeignete interne Vorgaben sicher, dass auch seine Nutzer diese Pflichten einhalten. Verstößt der Kunde oder einer seiner Nutzer gegen diese Pflichten, stellt der Kunde Pflegetech von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter und behördlichen Maßnahmen einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei; das Recht von Pflegetech zur Sperrung (§ 8) und zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(6) Der Kunde unterstützt Pflegetech bei der Leistungserbringung in zumutbarem Umfang, insbesondere durch die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Zugänge und Freigaben. Verzögerungen aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von Pflegetech.

(7) Soweit Datensicherungen nicht ausdrücklich als Leistung von Pflegetech vereinbart sind, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Wiederkehrende Vergütungen für Cloud- und Servicedienste werden je nach gewähltem Abrechnungsmodell monatlich oder jährlich im Voraus berechnet. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung, Projekte, Hardware) werden nach Leistungserbringung bzw. Lieferung berechnet.

(3) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Pflegetech ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Pflegetech ist berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Ankündigung den Zugang zu den Leistungen zu sperren (§ 8); der Vergütungsanspruch bleibt von der Sperrung unberührt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Pflegetech ist berechtigt, die Preise für wiederkehrende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums anzupassen, soweit dies zur Weitergabe gestiegener Kosten (z. B. Rechenzentrums-, Lizenz-, Energie- oder Personalkosten) erforderlich ist. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 % gegenüber dem bisherigen Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen können je nach Vereinbarung mit monatlicher Laufzeit („Monatsabo") oder mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten („Jahresvertrag") abgeschlossen werden.

(2) Monatsabo: Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von mindestens fünf (5) Kalendertagen zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt wird. Die Kündigung wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats; geht sie später als fünf (5) Kalendertage vor Monatsende zu, wirkt sie zum Ende des folgenden Abrechnungsmonats.

(3) Jahresvertrag: Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(4) Keine Erstattung bei vorzeitiger Beendigung: Die Kündigung wirkt stets zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Monat bzw. Vertragsjahr). Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht – auch nicht anteilig – erstattet, wenn der Kunde die Leistungen vor Ablauf des Abrechnungszeitraums nicht mehr in Anspruch nimmt oder den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Dies gilt für monatliche und jährliche Abrechnungszeiträume gleichermaßen, insbesondere auch für jährliche Vorauszahlungen: Kündigt der Kunde während eines bereits bezahlten Vertragsjahres, endet der Vertrag zum Ende dieses Vertragsjahres, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Absatz 5) bleibt unberührt.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Pflegetech liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug ist oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt.

(6) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail).

§ 8 Sperrung von Leistungen

(1) Pflegetech ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen vorübergehend zu sperren, wenn (a) der Kunde sich mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug befindet und eine Mahnung mit Sperrandrohung erfolglos geblieben ist, (b) konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Leistungen bestehen oder (c) die Sperrung zur Abwehr von Gefahren für die IT-Sicherheit (z. B. bei einem Sicherheitsvorfall) erforderlich ist.

(2) Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund für die Sperrung entfallen ist. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.

§ 9 Daten bei Vertragsende, Datensicherung

(1) Bei Beendigung des Vertrags unterstützt Pflegetech den Kunden auf dessen Wunsch bei der Herausgabe bzw. Migration seiner Daten in einem gängigen Format. Der Aufwand hierfür kann nach den jeweils gültigen Stundensätzen von Pflegetech berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Nach Vertragsende und Ablauf einer Übergangsfrist von 30 Kalendertagen werden die Daten des Kunden auf den Systemen von Pflegetech gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Pflegetech wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.

(3) Für Mängel der vom Kunden eingesetzten Software von Drittherstellern (insbesondere der Pflegesoftware) übernimmt Pflegetech keine Gewährleistung; insoweit gelten die Vereinbarungen des Kunden mit dem jeweiligen Hersteller. Pflegetech unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Kommunikation mit dem Hersteller.

(4) Beim Verkauf von Hardware an Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf (12) Monate ab Lieferung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (insbesondere bei Vorsatz, Arglist oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) entgegenstehen. Herstellergarantien bleiben unberührt.

§ 11 Haftung

(1) Pflegetech haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Pflegetech der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei Datenverlust haftet Pflegetech nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden bzw. – soweit die Datensicherung vertraglich von Pflegetech geschuldet ist – durch Pflegetech entstanden wäre.

(5) Pflegetech haftet nicht für Schäden, die der Kunde oder seine Nutzer selbst verursacht haben, insbesondere durch versehentliches oder vorsätzliches Löschen oder Verändern von Daten, durch die Installation oder den Betrieb von Software, die Systeme oder Daten beeinträchtigt oder beschädigt, oder durch das Einschleusen von Schadsoftware (z. B. Viren, Ransomware) infolge von Handlungen des Kunden oder seiner Nutzer. Die Regelungen zum Mitverschulden (§ 254 BGB) bleiben unberührt. Unterstützt Pflegetech den Kunden bei der Beseitigung solcher selbst verursachter Schäden oder bei der Wiederherstellung von Daten aus Backups, erfolgt dies gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pflegetech.

(7) Eine etwaige Haftung von Pflegetech als Auftragsverarbeiter nach Art. 82 DSGVO bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit Pflegetech im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere beim Cloud-Hosting von Pflegesoftware, bei der E-Mail-Archivierung, der Geräteverwaltung und im Rahmen von Support- und Fernwartungsleistungen), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO in der jeweils veröffentlichten Fassung (abrufbar unter https://pflegetech.de/avv) als vereinbart und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Auf Wunsch des Kunden schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung zusätzlich in einer gesondert unterzeichneten Fassung ab; in diesem Fall geht die unterzeichnete Fassung vor.

(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingebrachten personenbezogenen Daten verantwortlich (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).

§ 13 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten – insbesondere im Hinblick auf Sozial- und Gesundheitsdaten – bleiben unberührt.

§ 14 Höhere Gewalt

Keine Partei ist verantwortlich für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Angriffe auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen). Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Pflegetech GmbH. Pflegetech ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Weiterführende Dokumente

Ergänzend gelten unser Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie unsere weiteren rechtlichen Hinweise:

Fragen zu Vertragsbedingungen? E-Mail: [email protected] · Telefon: +49 7023 1553950